Eröffnungsrabatt

Eröffnungsrabatt
für die Aufnahme einer bestimmten Warenmenge in das Sortiment eines neu eröffneten Handelsbetriebes (bzw. eine Filiale) vom Lieferanten gewährter zusätzlicher Rabatt; gilt als den Leistungswettbewerb im Handel gefährdende Praktik ( Gemeinsame Erklärung).
- Anders: Eintrittsgelder, die in einer festen Höhe unabhängig von fixierten Abnahmemengen gefordert werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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