- Eröffnungsrabatt
- für die Aufnahme einer bestimmten Warenmenge in das Sortiment eines neu eröffneten Handelsbetriebes (bzw. eine Filiale) vom Lieferanten gewährter zusätzlicher Rabatt; gilt als den Leistungswettbewerb im Handel gefährdende Praktik (⇡ Gemeinsame Erklärung).- Anders: Eintrittsgelder, die in einer festen Höhe unabhängig von fixierten Abnahmemengen gefordert werden.
Lexikon der Economics. 2013.